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# 61.Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2024

61. Verordnung der Landesregierung vom 2. Juli 2024 über die Höhe der Ausgleichszahlung bei Bildungsteilzeit für das Jahr 2024 (Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2024)

> Aufgrund des § 30 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998, LGBl. Nr. 65/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2024, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Höhe der Ausgleichszahlung {#prov_hohe_der_ausgleichszahlung}

Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Dauer einer Bildungsteilzeit nach § 3n des Landesbeamtengesetzes 1998 beträgt für das Jahr 2024 für jede Dienststunde, um die die regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt wird, 1,- Euro täglich.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten, Außerkrafttreten {#prov_inkrafttreten_au_erkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.