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# 69.Änderung der Tiroler Landwirtschaftlichen Lehrplanverordnung 2023

69. Verordnung der Landesregierung vom 9. Juli 2024, mit der die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2023 geändert wird

> Aufgrund der §§ 64 und 66 des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird nach Anhören des Land- und forstwirtschaftlichen Schulbeirates verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2023, VBl. Nr. 72/2023, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 2 hat die Einleitung zu lauten:

„Für die dreistufigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sowie für die zweistufigen weiterführenden Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:“

2. Im § 1 Abs. 2 werden am Ende der lit. d der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Bestimmung als lit. e angefügt:

3. Nach der Anlage 2/3 wird die Anlage 2/4 eingefügt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}