/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20240926_92/image001.jpg

# 92.Änderung der Tarif- und Abrechnungs-Verordnung

92. Verordnung der Landesregierung vom 17. September 2024, mit der die Tarif- und Abrechnungs-Verordnung geändert wird

> Aufgrund des § 46 Abs. 1 des Tiroler Teilhabegesetzes, LGBl. Nr. 32/2018, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 102/2023, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Tarif- und Abrechnungs-Verordnung, LGBl. Nr. 81/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 194/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 1 hat zu lauten:

„In der Anlage sind die Tarife für die einzelnen Leistungen nach § 5 des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) sowie der Beginn der Gültigkeit der Tarife festgelegt.“

2. Im § 5 Abs. 1 werden folgende Bestimmungen als lit. e und f angefügt:

3. Im § 6 wird der Abs. 2 aufgehoben.

4. Die Anlage wird durch die Anlage zu dieser Verordnung ersetzt.

#### Artikel II

#### Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}