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# 95.Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Reither Ache“

95. Verordnung der Landesregierung vom 24. September 2024, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Reither Ache“ genehmigt wird

> Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Going am Wilden Kaiser (20.12.2023), Kirchberg in Tirol (14.05.2024), Kitzbühel (18.12.2023) und Reith bei Kitzbühel (11.12.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Reither Ache“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.

(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}