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# 102.Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kaiserwinkel

102. Verordnung der Landesregierung vom 24. Oktober 2024 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kaiserwinkel

> Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 85/2023, wird nach Anhören der Gemeinden Kössen, Walchsee, Schwendt und Gemeinde Rettenschöss verordnet:

### § 1 {#par_1}

Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kaiserwinkel wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 2,50 Euro festgesetzt.

### § 2 {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 393/2017, außer Kraft.