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# 113.Änderung der Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011

113. Verordnung der Landesregierung vom 19. November 2024, mit der die Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011 geändert wird

> Aufgrund des § 20 Abs. 16 in Verbindung mit § 42 Z 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 118/2024, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011, LGBl. Nr. 95/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung LGB1. Nr. 115/2019, wird wie folgt geändert:

1. In den §§ 1 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 17 Abs. 2 wird der zweite Satz jeweils durch folgende Sätze ersetzt:

„Für jede Wählergruppe ist eine den Mitgliedern entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu bestellen. Im Verhinderungsfall eines Mitglieds ist dieses durch ein Ersatzmitglied zu vertreten, das der gleichen Wählergruppe angehört.“

2. Im § 6 wird nach dem Wort „einzuberufen“ die Wortfolge „und hat spätestens vier Wochen nach der Bestellung seiner Mitglieder zur ersten Sitzung zusammenzutreten“ angefügt.

3. § 62 Abs. 1 lit. c hat zu lauten:

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.