/Dokumente/Vbl/VBL_TI_LR_20241217_122/image001.jpg

# 122.Änderung der Verordnung über die Aufteilung von Finanzzuweisungen auf die Gemeinden Tirols

122. Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Aufteilung von Finanzzuweisungen auf die Gemeinden Tirols geändert wird

> Aufgrund des § 3 des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes 2020, LGBl. Nr. 7/2020, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 50/2024, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Aufteilung von Finanzzuweisungen auf die Gemeinden Tirols, LGBl. Nr. 19/2020, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

„Übersteigen die so ermittelten Beträge die Finanzzuweisung nach § 1 in Verbindung mit § 2 des Tiroler Finanzzuweisungsgesetzes, so sind diese im Ausmaß der Überschreitung verhältnismäßig zu kürzen.“

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.