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# 125.Änderung der Geschäftsordnung des Landessanitätsrates

125. Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2024 mit der die Geschäftsordnung des Landessanitätsrates geändert wird

> Aufgrund des § 62c Abs. 3 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/2024, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Verordnung über die Geschäftsordnung des Landessanitätsrates, LGBl. Nr. 46/2018, wird wie folgt geändert:

Im § 4 wird folgende Bestimmung als Abs. 9 eingefügt:

„(9) In dringenden Angelegenheiten kann darüber hinaus die Sitzung des Landessanitätsrates unter Verwendung vorhandener technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in Form einer (hybriden) Videokonferenz durchgeführt werden. In diesem Fall gilt Folgendes:

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.