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# 76.Änderung der Leistungsbeurteilungs-Verordnung

76. Verordnung der Landesregierung vom 24. Juni 2025, mit der die Leistungsbeurteilungs-Verordnung geändert wird

> Aufgrund der §§ 42a Abs. 4 und 5 und 42c Abs. 10 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 89/2024, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Leistungsbeurteilungs-Verordnung, LGBl. Nr. 148/2019, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 wird die Bezeichnung „Anlage 1“ durch die Bezeichnung „Anlage“ ersetzt.

2. Im § 3 Abs. 1 wird das Zitat „Modellstellen-Verordnung, LGBl. Nr. 112/2006“ durch das Zitat „Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 34/2021“ ersetzt.

3. Im § 4 Abs. 1 wird die Bezeichnung „Anlage 1“ durch die Bezeichnung „Anlage“ ersetzt.

4. Im § 5 wird die Bezeichnung „Anlage 1“ durch die Bezeichnung „Anlage“ ersetzt.

5. Die Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

### Anlage {#prov_anlage}