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# 147.Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2026

147. Verordnung der Landesregierung vom 23. Dezember 2025 über die Höhe der Ausgleichszahlung bei Bildungsteilzeit für das Jahr 2026 (Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2026)

> Aufgrund des § 3o Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998, LGBl. Nr. 65/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2025, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Höhe der Ausgleichszahlung {#prov_hohe_der_ausgleichszahlung}

> Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Dauer einer Bildungsteilzeit nach § 3n des Landesbeamtengesetzes 1998 beträgt für das Jahr 2026 für jede Dienststunde, um die die regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt wird, 1,03 Euro täglich.

## § 2 {#art_2}

### Inkrafttreten, Außerkrafttreten {#prov_inkrafttreten_au_erkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.