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# 2.Aufhebung der Verordnung über den Ablauf und den Umfang der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze und die nähere Ausgestaltung des Entwicklungskonzeptes

2. Verordnung der Landesregierung vom 23. Dezember 2025, mit der die Verordnung über den Ablauf und den Umfang der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze und die nähere Ausgestaltung des Entwicklungskonzeptes aufgehoben wird

> Aufgrund des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 48/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 71/2025, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Verordnung über den Ablauf und den Umfang der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze und die nähere Ausgestaltung des Entwicklungskonzeptes, VBl. Nr. 60/2022, wird aufgehoben.

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.