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# 4.Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus

4. Verordnung der Landesregierung vom 5. Jänner 2026 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus

> Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 75/2024, wird nach Anhören der Stadtgemeinde Kitzbühel und der Gemeinden Aurach bei Kitzbühel, Jochberg und Reith bei Kitzbühel verordnet:

### § 1 {#par_1}

Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbühel Tourismus wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 5,- Euro festgesetzt.

### § 2 {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung VBl. Nr. 108/2023 außer Kraft.