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# 6.Abschluss des Umlegungsverfahrens „Kampl“ in der Gemeinde Neustift im Stubaital

6. Verordnung der Landesregierung vom 13. Jänner 2026, mit der das Umlegungsverfahren „Kampl“ in der Gemeinde Neustift im Stubaital abgeschlossen wird

> Aufgrund des § 94 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 72/2025, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

### Abschluss {#prov_abschluss}

Das mit Verordnung der Landesregierung Bote von Tirol Nr. 8/2020 in der Gemeinde Neustift im Stubaital eingeleitete Umlegungsverfahren „Kampl“ wird abgeschlossen.

### § 2 {#par_2}

### Löschung der Anmerkung im Grundbuch {#prov_loschung_der_anmerkung_im_grundbuch}

Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 81123 Neustift von Amts wegen zu löschen:

EZ 1Gste 804, 807/1

EZ 1507Gst 798/1

EZ 90139Gst 810/1 Teilfläche

EZ 90140Gst 801/1

### § 3 {#par_3}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.