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# 27.Änderung der Achten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004

27. Verordnung der Landesregierung vom 7. April 2026, mit der die Achte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 geändert wird

> Aufgrund des § 52a Abs. 8 des Tiroler Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 41/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2026, wird verordnet:

#### Artikel I

> Die Achte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, VBl. Nr. 29/2023, zuletzt geändert durch die Verordnung VBl. Nr. 15/2025, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel der Verordnung hat zu lauten:

2. Im § 1 wird im ersten Satz die Wortfolge „ausgewiesene Alp- und Weideschutzgebiete nach der Alpschutzgebietsverordnung 2023, VBl. Nr. 56/2023,“ durch die Wortfolge „mit Verordnung nach § 4a des Tiroler Almschutzgesetzes ausgewiesene Alpschutzgebiete“ ersetzt.

3. Die Überschrift des § 2 hat zu lauten:

### „Berücksichtigung bestimmter Verhaltensweisen von Bären, Wölfen, Luchsen und Goldschakalen“ {#prov_berucksichtigung_bestimmter_verhaltensweisen_von_baren_wolfen_luchsen_und_goldschakalen}

4. Im § 2 Abs. 1 wird die Wortfolge „Risikobären, -wölfe oder -luchse“ durch die Wortfolge „Risikobären, -wölfe, -luchse oder -goldschakale“ ersetzt.

5. § 2 Abs. 1 lit. a hat zu lauten:

6. Im § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „Schadbären, -wölfe oder -luchse“ durch die Wortfolge „Schadbären, wölfe, -luchse oder -goldschakale“ ersetzt.

7. Im § 2 Abs. 2 lit. b wird das Wort „wiederholt“ aufgehoben.

8. Im § 2 Abs. 2 werden am Ende der lit. a der Beistrich durch das Wort „oder“ ersetzt, am Ende der lit. b das Wort „oder“ durch einen Punkt ersetzt und die lit. c aufgehoben.

9. Im § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.

10. Im § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bären, Wölfe oder Luchse“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfe, Luchse oder Goldschakale“ ersetzt.

11. Im § 3 Abs. 3 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.

12. Im § 3 Abs. 4 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen oder Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen oder Goldschakalen“ ersetzt.

13. Im § 3 Abs. 4 werden am Ende der lit. b das Wort „und“ durch einen Beistrich ersetzt, am Ende der lit. c der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Bestimmung als lit. d angefügt:

14. Im § 4 Abs. 1 wird die Wortfolge „Bären, Wölfen und Luchsen“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfen, Luchsen und Goldschakalen“ ersetzt.

15. Im § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „Bären, Wölfe und Luchse“ durch die Wortfolge „Bären, Wölfe, Luchse und Goldschakale“ ersetzt.

#### Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.