# Kundmachung des Landesrates über die Aufrechterhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen

Kundmachung des Landesrates über die Aufrechterhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen

StF: LGBl.Nr. 2/1918

> Wie schon der Staatsrat für ganz Deutsch-Österreich verfügt hat, bleiben alle bestehenden Gesetze und Verordnungen aufrecht, bis neue Verordnungen an deren Stelle treten. Alle bestehenden Behörden, Ämter und Kommanden führen ihre Geschäfte weiter wie bisher und sind den neuen Staats- und Landesregierungen unterstellt. Diese Verfügungen gelten auch für Vorarlberg.

herausgegeben am 13. März 1919

Im RIS seit

15.12.2015