# Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal

Verordnung der Landesregierung betreffend die Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal

StF: LGBl.Nr. 17/1993

> Auf Grund des § 93 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:

> Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Oberes Rheintal wird genehmigt.