# Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach

Kundmachung der Landesregierung über eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Höchst und Fußach

StF: LGBl.Nr. 79/2003

> Die Vorarlberger Landesregierung hat auf Grund des übereinstimmenden Willens der Gemeinden Höchst und Fußach die Änderung der Gemeindegrenze zwischen diesen Gemeinden

> Die Grenzänderung tritt am 1. Jänner 2004 in Geltung.