# Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Verordnung des Landeshauptmannes über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

StF: LGBl.Nr. 51/2005

> Auf Grund der §§ 3 Abs. 1 und 19 Abs. 5 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, im Namen des Landeshauptmannes

## § 2 {#par_2}