# Leistungsdatenverordnung

Verordnung der Landesregierung über die Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe

StF: LGBl.Nr. 34/2014

Ratifikationstext

Die jährlich von der Landesregierung erstellte Statistik über Leistungsdaten der Kinder- und Jugendhilfe hat zumindest folgende Leistungsdaten zu enthalten:

> Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:

Im RIS seit

14.12.2015