# Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis

Beachte

Der Erläuterungsbericht liegt im Amt der Landesregierung während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis

StF: LGBl.Nr. 45/2002

Ratifikationstext

Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese

> Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999, wird verordnet:

Im RIS seit

06.12.2018

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06.12.2018