# Stellenplanverordnung

Verordnung der Landesregierung vom 25. Mai 2010 über den Stellenplan

StF: Kundmachung durch öffentliche Einsicht

> Auf Grund des § 64 Abs. 4 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Die Einreihung aller Stellen in Gehaltsklassen (Stellenplan) ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.

(2) Nicht erfasst sind darin

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung wird durch Auflage zur öffentlichen Einsicht kundgemacht. Sie liegt beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Personal (PrsP), während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellenplanverordnung vom 26. August 2008 außer Kraft.