# Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg

Verordnung des Landeshauptmannes über die Betrauung eines Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg

StF: LGBl.Nr. 49/2018

> Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Landes-Bildungsdirektionsgesetzes, LGBl.Nr. 45/2018, wird verordnet:

Im RIS seit

02.10.2018

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für Angelegenheiten des Schulwesens zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Funktion des Präsidenten oder der Präsidentin der Bildungsdirektion für Vorarlberg betraut.

Im RIS seit

02.10.2018

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.

Im RIS seit

02.10.2018