# Haftungen des Landes Vorarlberg

Landtagsbeschluss über Haftungen des Landes Vorarlberg

StF: LGBl.Nr. 64/2018

> Das Land muss weiters dafür sorgen, dass für diese Haftungen Risikovorsorgen gebildet werden und dass alle Haftungsübernahmen der Landesregierung gemeldet werden. Die Punkte 12 bis 14 gelten sinngemäß.

Im RIS seit

07.12.2018