# Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate

StF: LGBl. Nr. 53/2023

> Auf Grund des § 3 des Landtagswahlgesetzes, LGBl.Nr. 60/1988, wird verordnet:

Im RIS seit

05.10.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate wird auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2021 wie folgt festgesetzt:

Wahlbezirk Bludenz 6 Mandate

Wahlbezirk Bregenz 12 Mandate

Wahlbezirk Dornbirn 8 Mandate

Wahlbezirk Feldkirch 10 Mandate

Im RIS seit

05.10.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate, LGBl.Nr. 2/2014, außer Kraft.

Im RIS seit

05.10.2023