# Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Finanzleistungszentrum Walgau West

Verordnung der Landesregierung über die Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Finanzleistungszentrum Walgau West

StF: LGBl. Nr. 54/2023

> Auf Grund des § 93 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 94/2012, wird verordnet:

> Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Finanzleistungszentrum Walgau West wird genehmigt.

Im RIS seit

10.11.2023

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Im RIS seit

10.11.2023