# Einreihungsplan Gemeindeangestellte

Verordnung der Landesregierung über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (Einreihungsplan Gemeindeangestellte)

StF: LGBl. Nr. 53/2024

> Auf Grund des § 58 Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, und § 71d Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

27.08.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

Im RIS seit

27.08.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Einreihungsplan, LGBl.Nr. 45/2023, außer Kraft.

Im RIS seit

27.08.2024

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

27.08.2024