# Einreihungsplan für Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der Gemeinden

Verordnung der Landesregierung über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen im Bereich der Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der Gemeinden (Einreihungsplan für Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen der Gemeinden)

StF: LGBl. Nr. 68/2024

> Auf Grund des § 71g Abs. 3 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2024, in Verbindung mit § 71d Abs. 5 des Gemeindeangestelltengesetzes 2005, LGBl.Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

16.10.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

Im RIS seit

16.10.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan für Krankenanstalten der Gemeinden, ABl.Nr. 26/2018, außer Kraft.

Im RIS seit

16.10.2024

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

16.10.2024