# Einreihungsplan Landesbedienstete

Verordnung der Landesregierung über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen nach dem Landesbedienstetengesetz 2000 (Einreihungsplan Landesbedienstete)

StF: LGBl. Nr. 91/2025

> Auf Grund des § 64 Abs. 5 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2013 und Nr. 65/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

23.12.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Modellfunktionen und die Zuordnung der Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage dargestellt.

Im RIS seit

23.12.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt der Einreihungsplan, ABl.Nr. 37/2019, außer Kraft.

Im RIS seit

23.12.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

23.12.2025