# Zulassung von Torstahl 40 als Baustoff.

Der von den Schmidstahlwerken A.-G. Wien nach der am Schlusse folgenden Beschreibung erzeugte höherwertige Formstahl, „Torstahl 40“ genannt, wird im Sinne des § 46 der Landesbauordnung für Vorarlberg, LGBl. Nr. 9/1924, unter folgenden Bedingungen im Landes Vorarlberg als Baustoff zugelassen:

Beschreibung:

Torstahl 40 ist ein höherwertiger Formstahl zur Bewehrung von Stahlbetontragwerken, der aus Stahl 37,12 durch Kaltverwinden erzeugt wird. Nach der DINORM 1045, § 5, Pkt. 6, ist er in Gruppe IIIb der Tafel I als Sonderbetonstahl III (kaltgereckt) einzureihen. Der aus dem Walzwerk kommende Stab, der zwei gegenüberliegenden kleine Gratrippen hat, wird mit einem Windwerk so um seine Achse verwunden, daß die Grate schraubenförmig verlaufen. Die Verwindung, das ist das Verhältnis der Ganghöhe g zum Stabdurchmesser d ist im Mittel 10. Die Höhe der Gratrippen beträgt bei einem Stabdurchmesser von 5.5 bis 10 mm mindestens 0,6 mm.

von 11 bis 16 mm mindestens 1.0 mm,

von 17 bis 40 mm mindestens 1.3 mm.

Die gleichmäßige Verwindung ist eine Güteprobe des Stahles auf seine Länge und bewirkt eine Hebung der Streck- und Strauchgrenze und der Zug- und Druckfestigkeit. Als Streck- und Strauchgrenze ist jene Spannung anzunehmen, die eine Gesamtdehnung von 0.4 Prozent hervorruft. Die Bruchdehnung wird durch das Verwinden vermindert, jedoch der in der DINORM vorgeschriebene Kleinstwert von 8 Prozent nicht unterschritten. Durch die schraubenförmig verlaufenden Gratrippen wird eine wesentliche Erhöhung der Haftfestigkeit erzielt. Durch Versuche ist festgestellt, daß die Streck- und Stauchgrenze im Mittel 4500 kg/cm2 beträgt und die Haftwirkung sich gegenüber Rundstahl bis 100 Prozent erhöht. Torstahl wird bis zu einem Stabdicke von 40 mm erzeugt.

Diese Kundmachung tritt mit 1. Jänner 1947 in Kraft.