# Verlängerung der Geltungsdauer jagdrechtlicher Vorschriften.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

§ 1.

Im § 1 des Gesetzes, StGBl. Nr. 71/1945, in der Fassung des XI. Hauptstückes des Nationalsozialistengesetzes, BGBl. Nr. 23/1947, und des Gesetzes über die Neuvergebung der Jagden, LGBl. Nr. 7/1946, werden die Worte „31. März 1947“ durch die Worte „31. Dezember 1948“ ersetzt.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1947 in Kraft.