# Durchführung des Gesetzes über die Bereinigung von während der deutschen Besetzung Österreichs getroffenen Verfügungen auf dem Gebiete des Gemeindewesens.

Auf Grund des Gesetzes LGBl. Nr. 4/1946 wird verordnet:

Auf Grund der am 8. Dezember 1946 in Fluh und am 8. Juni 1947 in Bregenz im Sinne des Gesetzes, LGBl. Nr. 4/1946, und der Verordnung, LGBl. Nr. 11/1946, stattgefundenen Abstimmungen bleibt die mit der Kundmachung VBlV.Nr. 7/1938 in Wirksamkeit getretene Vereinigung der Stadt Bregenz mit der Gemeinde Fluh zur Stadt Bregenz aufrecht.