# Zulassung von „Mörtelstoff, Marke Ludesch“ als Baustoff.

Der von den Vorarlberger Zementwerken Lorüns A.G. erzeugte „Mörtelstoff, Marke Ludesch“ wird im Sinne des § 46 der Landesbauordnung, LGBl. Nr. 9/1924, in der geltenden Fassung unter folgenden Bedingungen als Baustoff zugelassen:

Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.