# „Iporit-Mauersteinen“ als Baustoff und der „Iporit-Bohlen-Bauweise“, Zulassung.

Die von der Fa. Ostertag u. Haas, Telfs, Tirol nach folgender Beschreibung erzeugten „Iporit-Mauersteine“ werden im Sinne des § 46 der Landesbauordnung unter folgenden Bedingungen als Baustoff probeweise bis 31. Dezember 1949 zugelassen.

Bedingungen:

Beschreibung: