# Elektrizitätslandesgesetz 1933, Wiederinkraftsetzung.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

§ 1

Das Gesetz über das Elektrizitätswesen (Elektrizitätslandesgesetz), LGBl. Nr. 34/1933, wird in der mit der Kundmachung der Landesregierung, LGBl. Nr. 4/1937, berichtigten Fassung wieder in Kraft gesetzt.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit 21. Oktober 1948 in Kraft.

(2) Mit seiner Durchführung ist die Landesregierung betraut.