# Vorarlberger Landeshymne.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

§ 1

Das Lied „‘s Ländle, meine Heimat“ gedichtet und vertont von Anton Schmutzer, gilt in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung und Singweise als Vorarlberger Landeshymne.

§ 2

(1) Es ist strafbar, dem Wortlaut der Landeshymne eine andere Singweise oder der Singweise einen anderen Wortlaut zu unterlegen.

(2) Es ist ferner strafbar, die Landeshymne unter Begleitumständen zu singen oder zu spielen, welche die ihr gebührende Achtung offensichtlich oder bewußt verletzen.

§ 3

Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung nachfolgenden Tage in Kraft. aus technischen Gründen nicht abgedruckt