# Knabenhauptschule Schruns, Errichtung.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

§ 1

In Schruns wird eine öffentliche Knabenhauptschule errichtet. Der Schulsprengel für diese Knabenhauptschule umfaßt die Marktgemeinde Schruns und die Gemeinden St. Anton i. M., Vandans, Tschagguns, Bartholomäberg, Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn.

§ 2

Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand dieser Schule trägt die Marktgemeinde Schruns. Zum Sachaufwand haben die übrigen Gemeinden des Schulsprengels entsprechend der Zahl der Schüler beizutragen.