# Tostahl 60, Zulassung.

Der durch Kaltverwindung von gewalztem hochwertigen Rundstahl mit gegenüberliegenden Längsgratrippen gewonnene Baustoff „Torstahl 60“ wird im Sinne des § 46 der Landesbauordnung unter folgenden Bedingungen probeweise auf jederzeitigen Widerruf im Lande Vorarlberg zugelassen.

Bedingungen:

des in Punkt 7, angegebenen Wertes. Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten.

zu bezeichnen.