# „Österreichischer Traß“, Zulassung.

Der von der Österreichischen Traß-Vertriebs- und Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Graz-Liebenau, Hauptstraße 64, durch Feinmahlen vulkanischen Gesteins gewonnene Baustoff „Österreichischer Traß“ wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis Jänner 1952 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei diesem Baustoff schon früher Mängel zeigen, bleibt der jederzeitige Wiederruf dieser Zulassung vorbehalten.

Bedingungen: