# Imster Kamin, Verlängerung der Zulassung als Bauweise.

Die mit LGBl. Nr. 23/1948 kundgemachte baupolizeiliche Zulassung der vom Ziegelwerk Ludwig Canal’s Söhne, Imst, Tirol, erzeugten Kaminhohlblocksteine mit Isolierzellen und gebrochener Lagerfuge aus Ziegelsplittbeton zur Herstellung des sogenannten Imster Kamines wird unter den in der vorbezeichneten Zulassung festgesetzten Bedingungen und mit der weiteren Auflage, daß das Ziegelwerk Ludwig Canal’s Söhne, Imst, Tirol, an die einzelnen Käufer der Imster Kaminsteine jeweils einen Abdruck der Bedingungen mitabzugeben hat, bis 31. Dezember 1951 verlängert.