# Baupolizei, Aufhebung deutscher Rechtsvorschriften und Wiederherstellung des Vorarlberger Landesrechtes

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

§ 1.

Alle in der Zeit vom 13. März 1938 bis 27. April 1945 erlassenen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Baupolizei, soweit sie dem Lande vorbehalten ist, werden außer Kraft gesetzt.

§ 2.

Soweit die für das Land Vorarlberg gültig gewesenen Rechtsvorschriften durch die gemäß § 1 außer Kraft gesetzten Rechtsvorschriften ganz oder teilweise aufgehoben werden sind, treten sie wieder in Kraft. Insbesondere sind daher wieder uneingeschränkt gültig:

§ 3.

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1950 in Kraft.