# Knabenhauptschule Nenzing, Errichtung.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

§ 1

In Nenzing wird eine öffentliche Knabenhauptschule errichtet. Der Schulsprengel umfaßt die Ortsgemeinde Nenzing

§ 2

Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand dieser Schule trägt die Ortsgemeinde Nenzing