# Kundmachung über die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt.

In der Kundmachung LGBl. Nr. 33/1952 über die Zahl der auf die einzelnen Wahlbezirke entfallenden Landtagsmandate hat es anstatt „1. Juli 1951“ richtig „1. Juni 1951“ zu lauten.