# Abänderung der Verordnung über die Wahl der Vertreter der Lehrschaft in die Dienstbeschreibungs- und Disziplinarkommissionen.

Die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Wahl der Vertreter der Lehrerschaft in die Dienstbeschreibungs- und Disziplinarkommissionen, LGBl. Nr. 47/1949, wird abgeändert wie folgt: