# Gemeindeangestelltengesetz, Aufhebung.

Gemäß Art. 140, Absatz (3) und (4), des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und § 64 VerfGG 1953 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Dezember 1953, Zl. G 9/53-8, das Gemeindeangestelltengesetz LGBl. Nr. 4/1953 zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1954 in Kraft.