# Wiederinkraftsetzung des Gesetzes über die öffentliche Müllabfuhr.

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die öffentliche Müllabfuhr, LGBl. Nr. 11/1932, wird, insoweit es gemäß § 7 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung im Lande Österreich, RGBl.I, S 1167 (GBl. f. Ö. Nr.408/1938), mit dem Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung in Österreich seine Gültigkeit verloren hat, wieder in Kraft gesetzt.