# Druckfehlerberichtigung.

Im Gesetz über die Wahlordnung für den Landtag (Landtagswahlordnung), LGBl. Nr. 28/1949, hat es im § 38, Abs. (6), zweite Zeile, statt „(Abs. 2)“ richtig „(Abs. 3)“ und im § 69, Abs. (2), zweite Zeile, statt „Abs. (2)“ richtig „Abs. (1)“ zu lauten.