# Änderung der Grenze der pol. Bezirke Bregenz und Feldkirch.

Gemäß § 8, Abs. 5, lit. d), des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Bundesregierung die Grenze zwischen den politischen Bezirken Bregenz und Feldkirch im Gebiete der Stadt Dornbirn und der Gemeinde Lauterach entsprechend der unter Zl. Prs. 24/1954 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Mappenkopie 1:2880 der Außenstelle des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 2. Februar 1954 in der Weise geändert, daß in dem in dieser Mappenkopie mit roter Farbe dargestellten Teilstück die Nordgrenze der Gp. 20251 der KG. Dornbirn bzw. die Südgrenze der Gp. 3481 der KG. Lauterach die neue Grenze zwischen dem politischen Bezirk Feldkirch und dem politischen Bezirk Bregenz bildet.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1955 in Kraft.