# Änderung der Grenze der Gemeinden Dornbirn und Lauterach.

Die Vorarlberger Landesregierung hat den Beschlüssen der Gemeindevertretungen der Stadt Dornbirn vom 14. Mai 1954 und der Gemeinde Lauterach vom 26. April 1954 über die Änderung der Gemeindegrenze entsprechend der unter Zl. Prs. 24/1954 beim Amt der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Mappenkopie 1:2880 der Außenstelle des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 2. Feburar 1954 im Sinne des § 8 der Gemeindeordnung 1935, LGBl. Nr. 25/1934, zugestimmt. Die neue Grenze zwischen der Stadt Dornbirn und der Gemeinde Lauterach wir somit in dem in dieser Mappenkopie mit roter Farbe dargestellten Teilstück von der Nordgrenze der Gp. 20251 der KG. Dornbirn bzw. der Südgrenze der Gp. 3481 der KG. Lauterach gebildet.

Die Änderung der Grenze tritt mit 1. Jänner 1955 in Kraft.