# Grundsteuerbefreiungsgesetznovelle 1955.

Der Vorarlberger Landtag hat auf Grund der durch das Gesetz, BGBl. Nr. 157/1951 erteilten Ermächtigung beschlossen:

Art. I

Das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1952, LGBl. Nr. 17/1952, wird wie folgt abgeändert bzw. ergänzt:

Art. II

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1955 in Kraft. Die nach dem Grundsteuerbefreiungsgesetz 1952 in der bisher geltenden Fassung erteilten Steuerbefreiungen werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Es gelten jedoch die vor der Kundmachung dieses Gesetzes bereits gewährten und mit 15 Jahren befristeten Steuerbefreiungen für Bauten, die im Jahre 1955 beendet wurden, als auf 20. Jahre erteilt.