# Änderung der Grenze der politischen Bezirke Bregenz und Feldkirch.

Gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Bundesregierung die Grenze zwischen den politischen Bezirken Bregenz und Feldkirch im Gemeindegebiet der Stadt Dornbirn und der Gemeinde Wolfurt entsprechend der unter ZI. Prs – 24/1955 beim Amte der Vorarlberger Landesregierung erliegenden Mappenkopie des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 5. August 1954 in der Weise abgeändert, daß der Schwarzach-Bach die neue Grenze zwischen dem politischen Bezirk Bregenz und dem politischen Bezirk Feldkirch bildet.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1956 in Kraft.